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Freitag, 5. April 2019

Welche Fassadenfarbe soll unser Point 141 bekommen?

Nachdem wir den Bauantrag nun abgegeben haben und zum Warten vedammt sind, kreisen unsere Gedanken darum, wie es weitergeht.

Momentan warten wir ja auf die Elektro- und Lüftungspläne aus Polen und den damit zusammenhängenden Termin zur Bemusterung bei unserem Vertrieb. Und während wir so warten, haben wir mit Photoshop spaßeshalber mal unterschiedliche Fassadenfarben ausprobiert. Das Dach soll auf jeden Fall anthrazit und die Fenster, Haustür, Regenrinnen und Fallrohre weiß werden:

Point 141 Danwood terrakotta
1. Ein warmer Terrakotta-Ton.

Point 141 Danwood Eierschale
2. Oder vielleicht etwas heller, eher in Richtung Eierschale?

Point 141 Danwood hellgelb
3. Auch ein helles gelb, sieht nicht schlecht aus!

Point 141 Danwood grau
4. Last but not least: grau - der zeitlose Klassiker.

Welche Farbe gefällt euch denn am besten? Schreibt uns doch euren Favoriten in den Kommentar.

Donnerstag, 4. April 2019

Mit Umwegen: Bauantrag ist abgegeben, aber...

Es ist echt unfassbar. Manchmal scheint es so, als wüsste der eine nicht, was der andere tut.

Nach den Erlebnissen am Dienstag hatten wir ja extra mit unserem Architekten Rücksprache gehalten, ob das von ihm ausgefüllte Formular für die Genehmigungsfreistellung auch wirklich das richtige ist - und er sagte: ja!

Als wir dann heute beim Landratsamt vor unserem Bearbeiter saßen, sagte der auf einmal: Nö, ist nicht richtig. Hallo, wie bitte? Da kommt man sich doch echt verarscht vor. Zum Glück war unser Bearbeiter so nett und hat mit unserem Architekten telefoniert, welcher nun das richtige Formular ausgefüllt und gleich per Mail zugesandt hat. Unser Bearbeiter hat es dann ausgedruckt und wir konnten es vor Ort unterschreiben und austauschen. Also haben wir nun doch einen richtigen Bauantrag gestellt - so wie wir es ja auch die ganze Zeit schon geahnt hatten. Der Bearbeiter behält aber das andere Formular und tauscht es ggf. aus, sollte der neue B-Plan doch schneller als gedacht rechtskräftig werden.

Ein großes "aber" bleibt:


Da die Öffentlichkeitsbeteiligung zum neuen B-Plan erst von Mitte Mai bis Mitte Juni ist und auf Grund der Sommerferien der Abwägungsbeschluss dafür erst Mitte September, kann es sein, dass unser Bauantrag abgelehnt wird. Denn dieser muss eigentlich innerhalb von drei Monaten bearbeitet werden. Aber in diesen drei Monaten wird die gebrauchte Planreife nach §33 BauGB wahrscheinlich nicht vorhanden sein :(

Da denkt man, man ist ein Stück weiter und kann dieses Kapitel endlich abschließen - Nein!

Mittwoch, 3. April 2019

Ein Satz mit X: Abgabe Bauantrag fehlgeschlagen


Vorgeschichte


Nachdem wir am 13. März unsere Pläne beim Architekten freigegeben haben, kamen die Unterlagen erst am 29.3. (also fast 2,5 Wochen später) bei uns an. Wir müssen zugeben, dass uns diese Angelegenheit rund um den Architekt wirklich viel Nerven gekostet hat und wir zwischendurch auch unseren Vertrieb einschalten mussten, damit überhaupt mal etwas voran geht. Nun dachten wir - endlich ist dieser Punkt geschafft!


So haben wir am 1. April gefühlt eine Million Unterschriften gesetzt und sind gestern, am 2. April, endlich (!!!) mit dem ganzen Pamphlet zum Bauamt nach Schkeuditz gefahren um die Unterlagen abzugeben.

Annahme verweigert


 Zuerst mussten wir fast 1,5 Stunden warten, weil die lieben für uns zuständigen Mitarbeiter am einzigen Tag mit lager Öffnungszeit natürlich ab 16 Uhr eine zweistündige Dienstberatung abhalten mussten. Diese Mitarbeiter bekamen wir erst gar nicht zu Gesicht.

Nach den 1,5 Stunden erbarmten sich dann zwei andere Mitarbeiterinnen und fragten, worum es denn ginge. Wir schilderten unser Anliegen und leider gab es dann folgende Probleme:

1.) Nimmt die Stadt wohl gar keine Bauanträge an, dafür ist das Landratsamt in Eilenburg zuständig. (Warum unsere Freunde, die im selben Gebiet bauen, ihren dann aber Mitte Februar dort abgeben konnten, wussten die Damen auch nicht)

2.) Ist es seit Januar wohl so, dass eine Bestätigung der ZV WALL in den Bauantrag gehört, aus dem hervorgeht, dass die Erschließung gesichert ist. Sonst wird wohl auch das Landratsamt den Antrag gar nicht erst annehmen (so sagten jedenfalls die Damen vor Ort). Wir haben gestern auch erst das Exemplar für die ZV WALL an diese abgeschickt - mal schauen, wann dann besagte Bestätigung bei uns eintrudelt.

3.) Sind die Mitarbeiterinnen der Stadt Schkeuditz (Sachgebiet Liegenschaften) der Meinung, dass das Formular in unseren Anträgen nicht das richtig ist (§ 62 Genehmigungsfreistellung) sondern ein richtiger Bauantrag nach §68 und das dementsprechend andere Formular benötigt wird. Sie sagten, dass müsse mit dem Landratsamt abgesprochen werden, da unser Fall ja etwas Besonders auf Grund der Änderung des B-Plans ist. 

Gerade haben wir dazu mit unserem Architekt Rücksprache gehalten und dieser ist nun ebenfalls etwas verwirrt. Er sagte, dass er dazu mit dem zuständigen Bearbeiter beim Landratsamt in Eilenburg Rücksprache gehalten hätte und das abgestimmt gewesen wäre. Wir werden die Unterlagen nun morgen nach Eileburg bringen und hoffen, dass es dann seinen Lauf nimmt und dieses Kapitel dann endlich abgeschlossen ist. Wir daten euch dann ab!