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Freitag, 9. November 2018

Update zum Traufhöhenproblem

Nachdem unser Verkäufer und Erschließer nun keine Änderung des Bebauungsplanes bzw. einheitliche Ausnahmeregelung mit dem Bauamt der Stadt Schkeuditz vereinbaren konnte, haben wir uns an das Landratsamt Nordsachsen in Eilenburg gewendet.

Dortin haben wir eine lange Mail geschrieben, in der wir die Problematik geschildert und unsere Pläne erklärt haben.

Die Antwort war jedoch nicht sehr erfreulich - Zitat:

... der Bebauungsplan wurde erst am 28.07.2018 rechtskräftig. Die Festsetzungen entsprechen dem planerischen Willen der Stadt Schkeuditz. Eine Befreiung kann daher nicht in Aussicht gestellt werden.
Eine Befreiung ist ihrem Wesen nach immer auf die Berücksichtigung eines Einzelfalls angelegt. Sie kommt nur in Betracht, wenn es sich um einen atypischen Sonder- bzw. Einzelfall handelt. Eine generelle unerwünschte oder unzweckmäßige Festsetzung kann nicht durch eine generelle Befreiung, sondern nur durch eine Planänderung revidiert werden. § 31 BauGB dient nicht dazu, den Bebauungsplan an geänderte tatsächliche Entwicklungen oder geänderte städtebauliche Zielvorstellungen anzupassen.
Eine Befreiung von der Traufhöhe ist auf alle Bauflächen anwendbar und betrifft keinen Einzelfall...


Für uns gibt es nun also drei Möglichkeiten:

1.) Das Haus tiefer setzen
2.) Den Kniestock auf 50cm verkürzen (das wollen wir aber auf keinen Fall)
3.) Eine Änderung des B-Plans beim Stadtrat initiieren...

An Punkt drei sind wir nun tatsächlich dran. Am 15.11. ist die nächste Stadtratssitzung, bei der wir vorsprechen und das Problem erläutern werden. Leider gibt es da einen kleinen Haken. Denn selbst wenn der Stadtrat eine Änderung in Aussicht stellt, würde diese (selbst im Eilverfahren) 3-6 Monate dauern. In dieser Zeit könnten wir nichts machen außer abwarten.

Mit den Architekten möchten wir in den nächsten Tagen mal Punkt 1 besprechen. We keep you auf jedenfall upgedatet :D

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