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Mittwoch, 12. Dezember 2018

Arbeitseinsatz auf dem Grundstück

Auf unserem Grundstück befanden sich an der hinteren Grenze zahlreiche, wild vermehrte Pflaumenbäume - schätzungsweise etwa 30 Stück. Da diese aber sehr dicht beieinander standen und wir auch den Platz dahinter (etwa noch 1 Meter) verschenkt hätten, haben wir uns dazu entschlossen, die ganzen kleinen Bäume zu entfernen und nur den Mutterbaum stehen zu lassen. Da man aber nur von Oktober bis März Bäume fällen darf, haben wir das zeitnah in Angriff genommen.

Mit Astschere und Säge sind wir den Bäumchen also zu Leibe gerückt und haben die in etwa einem Meter höhe über dem Boden abgesägt. Die Wurzeln werden wir dann bei Gelegenheit mit einem Bagger entfernen / herausziehen, sobald wir einen da haben.

Vorher (noch grün, das war im Spätsommer):

Blick von vorn auf das Grundstück

wilde Pflaumenbäume auf dem Grundstück
 Nachher:
Berg mit abgesägten Pflaumenbäumen

Berg mit abgesägten Pflaumenbäumen
Niemals hätten wir mit so einem Berg an Ästen gerechnet


Den Stapel mit den abgesägten Ästen lassen wir über den Winter liegen, da dieser idealen Schutz für z.B. Igel in der kalten Jahreszeit bietet. Im Frühjahr werden wir uns dann einen Häksler besorgen und alles zerkleinern und vielleicht heben wir uns auch was für unsere Feuerschale später auf :D

Montag, 10. Dezember 2018

Grunderwerbsteuer und Fälligkeitsmitteilung des Notars

Am 15.10. - also genau zwei Monate nach dem Notartermin - haben wir die Grunderwerbsteuer an das Finanzamt bezahlt. Das haben wir so schnell es geht erledigt, da das Finanzamt nach Zahlungseingang eine Unbedenklichkeitsbescheinigung an den Notar schickt, damit er die Fälligkeitsmitteilung für den Grundstückskaufpreis herausschicken kann.

Leider fehlte bei uns aber noch die Bescheinigung darüber, dass die Erschließung des Baugebietes abgeschlossen ist (das war nämlich Vertragsgegenstand und Zahlungsvoraussetzung). Diese Bescheinigung kam am 30.11. Den Erhalt dieser mussten wir wiederum dem Notar schriftlich bestätigen.

Am 05.12. flatterte dann nun auch endlich die Fälligkeitsmitteilung ins Haus. Wir haben jetzt also bis zum 19.12. Zeit den Grundstückskaufpreis an den Veräußerer zu zahlen. Danach wird dann die Eigentümerumschreibung im Grundbuch veranlasst und dann sind wir Grundstücksbesitzer :D. Da wir einen Teil des Grundstückes aber vom Kredit bezahlen, laufen dann ab jetzt natürlich schon Zinsen dafür auf. Muss also fix voran gehen jetzt.

Unser Gespräch mit der Stadt

Heute, am 10.12., hatten wir das Gespräch mit der Stadt, dem Projektentwickler und dem Planer bzgl. unseres Traufhöhenproblems.

Der Oberbürgermeister hat uns erklärt, dass die beteiligten Parteien sich besprochen haben und dieses Problem als Laie nicht aus dem Bebauungsplan heraus erkennbar gewesen ist. Da es auch nicht nur uns, sondern noch zwei weitere Familien betrifft und das Landratsamt ja leider keine Befreiung oder Außnahme genehmigen will, wird nun also der Bebauungsplan in diesem Punkt geändert. Das ist doch schon mal ein kleiner Erfolg.

Leider geht das in unserem Land natürlich nicht von heute auf morgen. Nein! Jetzt muss eine neue textliche Fassung für diesen Punkt ausgearbeitet werden (die sicherlich der ursprünglichen Fassung gleichen wird). Es wird also den einheitlichen Bezugspunkt von 128,75 m ü NN nicht mehr geben, sondern grundstücksbezogene Bezugspunkte (Mitte Randstein). Diese textlichhe Fassung wiederum muss dann vom Stadtrat genehmigt werden - und dies wird wohl nicht vor Februar soweit sein. Wenn der Stadtrat diese genehmigt - wovon alle Beteiligten ausgehen, da der Stadtrat ja im Interesse des Bürgers handelt - wird der Beschluss dann vier Woche im Amtsblatt veröffentlicht und erst danach kann die Änderung rechtskräftig werden. Grob geschätzt wird dies also erst im April/Mai soweit sein.

Wir können nun aber mit unserem Architekten weiterplanen, in dem Wissen, dass es geändert wird. Und sobald die Beschlussvorlage dann vorliegt (also im Februar) können wir den Bauantrag mit Verweis auf eben diese stellen. Für ein vereinfachtes Verfahren müssten wir abwarten, bis der neue Plan rechtskräftig ist. Wir hoffen aber, dass der Bauantrag keine drei Monate brauchen wird, da wir uns ja sonst komplett an den B-Plan halten. Mal schauen...

Wir haben dann gleich heute auch mit dem Architekten und unserem Vertrieb gesprochen und werden jetzt die Planung weiterführen. Sobald der Architekt alle Pläne fertig hat, wird er diese für Danwood freigeben, sodass wir (während wir auf die Beschlussvorlage warten) auch schon die Lüftung- und Elektroplanung sowie die Bemusterung in Angriff nehmen und danach direkt steil loslegen können. Der Oberbürgermeister will uns auch auf dem Laufenden halten, sodass wir dann wissen, wann wir den Bauantrag einreichen können.

Wir hoffen, dass wir somit einen Stelltermin noch vor den Bereitstellungszinsen schaffen, die ab September anfallen würden und bevor die zwölfmonatige preisbindung abläuft. Wenn wir jetzt mal grob überschlagen. würden wir schätzen, dass das Haus dann etwa im August kommen müsste. Wir sind gespannt, ob es wirklich so kommt. Dann haben wir zwar das angepeilte Ziel von ursprünglich März-Mai verpasst, aber immerhin können wir so bauen, wie wir es wollen. Das ist es uns definitiv wert!