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Dienstag, 27. November 2018

Unser Besuch bei der Stadtratssitzung


Am 15.11. waren wir nun also bei der Stadtratssitzung und haben unser Problem bzgl. der Traufhöhe bzw. eher bzgl. des ungünstigen Bezugspunktes erläuert. Leider nicht so ausführlich wie geplant, da der Oberbürgermeister mich bat, es kurz zu halten.

Während unserer Auführungen nickten viele Stadträte zustimmend mit dem Kopf. Am Ende wurde die Stabstellenleiterin des Bauamtes dazu befragt, die allerdings wenig Verständnis zeigte, da aus dem Bebauungplan ja eindeutig hervorgehen würde, auf was wir uns eingelassen haben. In unseren Augen stimmt dies nur zum Teil. Natürlich war der Bezugspunkt von 128.75m über NN und das Nord-Süd-Gefälle des Baugebietes bekannt, aber dass unser Grundstück auch ein Ost-West-Gefälle hat und unser Baufenster gut 40cm über der Straße liegt, hat erst die Vermessung ergeben.

Es soll nun noch ein Gespräch mit der Stadt, dem Projektentwickler, dem Planer und uns geben, wo besprochen wird, wie es mit diesem Problem nun weitergeht. Eine Terminierung gibt es noch nicht, diese soll aber wohl zeitnah erfolgen.

Weiterhin haben wir von einer Bekannten erfahren, dass im Stadtrat wohl wirklich Zustimmung für die Lösung besteht. Wir sind hin und hergerissen, ob wir nun Hoffnung haben sollen oder nicht.

Sicherheitshalber haben wir unseren Architekten aber auch gebeten, mal einen Entwurf unseres Hauses mit dem maximal möglichen Kniestock (das wären rund 53cm) und einer Dachneigung von 45 Grad zu planen (zur Dachneigung gibt es im Bebauungsplan nämlich keine Begrenzung). Durch die größere Dachneigung würden wir mehr Stellfläche im Obergeschoss bekommen und im Dachboden könnten wir sogar fast aufrecht stehen. Allerdings finden wir es trotzdem nicht ideal, da wir durch den geringen Kniestock oben an die Außenwände ja nicht einmal ein Bett stellen könnten (unseres hat einen Kopfteil von 90cm Höhe). Da müssten wir zumindest im Schlafzimmer mit einer Vorbauwand arbeiten und würden 40cm von der Zimmerbreite verschenken. Das wäre wirklich nicht so toll.

"Witzig" ist, dass wir mit der neuen Planung mit unserem Haus sogar 45cm höher kommen würden. Bei der Planung mit 1m Kniestock und 38 Grad Dachneigung wäre unser Haus 7,54m hoch gewesen, mit der neuen (B-Plan konformen Planung) wird es 7,99m hoch. Daran sieht man mal, dass eine Begrenzung der Traufhöhe total sinnlos ist, wenn (wie bei uns) durch die Begrenzung der Traufhöhe "eine Verschattung der nördlichen und östlichen Grundstücke" vermieden werden soll. Mit der neuen Planung würden wir diese Grundstücke ja viel eher verschatten (inwiefern das aber wirklich dramatisch wäre, sei mal dahin gestellt, da die Grundstücke recht groß und teilweise an der Grenze mit hohen Bäumen bewachsen sind, die ja auch ihren Schatten werfen).

Eine maximale Firsthöhe wäre in unseren Augen also sinnvoller gewesen. Da fragen wir uns natürlich, wer plant denn sowas? Das sind doch eigentlich Fachleute!

Hier mal beide Planungen, damit ihr euch das besser vorstellen könnt:

Schnitt des Hauses mit unterschiedlicher Dachneigung


Wir halten euch auf jeden Fall auf dem Laufenden und hoffen, dass wir nun bald weiter planen können. Denn in diesem Fall ist Zeit wirklich Geld!

Montag, 12. November 2018

Bodengutachten ist endlich da

Am 17.10. wurden endlich die Bohrungen für das Baugrundgutachten durchgeführt. Heute, ganze 4 Wochen später (eigentlich wurde zu uns gesagt maximal 3 Wochen), flatterte nun endlich das Gutachten ins Haus. So sieht unser Boden aus:


Baugrundgutachten Schkeuditz




Wir müssen ehrlich zugeben, dass wir mit einem sehr viel schlechterem Ergebnis gerechnet haben, da es ein Gutachten für das ganze Gebiet gibt, in dem der Bodenaustausch von 0,8m empfohlen wurde. So wie es laut dem neuen, für uns speziellen Gutachten aussieht, muss gar nicht mehr gemacht werden, als in unserem Vertrag mit dem Bodenplattenbauer vereinbart ist. Im Grundpreis (14.500 Euro) unserer Bodenplatte von Wolts sind schon mal 30cm Bodenaushub und - Tausch inbegriffen.

Wir haben trotzdem einen Puffer von 5.000 Euro für die Erdarbeiten kalkuliert. Sobald wir dann irgendwann die Hausstatik haben, werden wir also mal bei Wolts anfragen, was das genau jetzt für uns bedeutet. Würde uns natürlich freuen, wenn wir die 5000 Euro anderweitig einsetzen könnten.

Freitag, 9. November 2018

Fliesenbemusterung bei Raab Karcher 2.0

Am 6.11. waren wir erneut bei Raab Karcher. Diesmal aber in der Filiale in Berlin Weißensee, da uns beim ersten Termin in Leipzig gesagt wurde, dass man ein Termin bräuchte, wo dann die Auswahl schriftlich festgehalten und danach zu Danwood geschickt wird.

Wir haben uns noch einmal umentschieden und werden nun folgende Fliesen nehmen:

Fliesen Raab Karcher


Die oberen Fliesen (Farbe greige) werden wir für den Boden im oberen Bad nehmen. Damit wollen wir außerdem auch die Wanne einfassen und vielleicht die Dusche damit akzentuieren.

Die weiße Fliese kommt sowohl im Bad oben, als auch im Bad unten an die Wände und in den Duschnischen an die Rückwand.

Die untere Fliese (anthrazit) wird in der Diele, der Speisekammer, dem Technikraum und dem unteren Bad auf dem Boden verlegt werden.

Die Bodenfliesen sind (wie ihr sehen könnt) leicht strukturiert, da wird man dann hoffentlich den Dreck nicht sofort sehen :D Vor allem im Flur, wo man ja auch mal mit nassen oder dreckigen Schuhen ist, finden wir das echt wichtig, weil wir ja nicht jeden Tage wischen wollen!

Leider konnte uns der Berater nicht sagen, welche Firma Danwood für die Fugen verwendet. Wir wollen diese aber den Fliesenfarben anpassen.

Preislich sind wir jetzt ein wenig günstiger, als bei der ersten Auswahl, da bis auf die Wandfliese alle im Standardpreis von 20 Euro pro qm liegen. Die Wandfliese liegt 3,95 Euro über Standard. Wie viel Quadratmeter davon dann verlegt werden, können wir jetzt schlecht abschätzen. Wir haben jetzt auch auf Dekorfliesen, wie Mosaike, verzichtet, da diese doch recht teuer sind.

Wir sind total zufrieden und hoffen, dass uns das Ergebnis dann auch so gut gefallen wird.

Update zum Traufhöhenproblem

Nachdem unser Verkäufer und Erschließer nun keine Änderung des Bebauungsplanes bzw. einheitliche Ausnahmeregelung mit dem Bauamt der Stadt Schkeuditz vereinbaren konnte, haben wir uns an das Landratsamt Nordsachsen in Eilenburg gewendet.

Dortin haben wir eine lange Mail geschrieben, in der wir die Problematik geschildert und unsere Pläne erklärt haben.

Die Antwort war jedoch nicht sehr erfreulich - Zitat:

... der Bebauungsplan wurde erst am 28.07.2018 rechtskräftig. Die Festsetzungen entsprechen dem planerischen Willen der Stadt Schkeuditz. Eine Befreiung kann daher nicht in Aussicht gestellt werden.
Eine Befreiung ist ihrem Wesen nach immer auf die Berücksichtigung eines Einzelfalls angelegt. Sie kommt nur in Betracht, wenn es sich um einen atypischen Sonder- bzw. Einzelfall handelt. Eine generelle unerwünschte oder unzweckmäßige Festsetzung kann nicht durch eine generelle Befreiung, sondern nur durch eine Planänderung revidiert werden. § 31 BauGB dient nicht dazu, den Bebauungsplan an geänderte tatsächliche Entwicklungen oder geänderte städtebauliche Zielvorstellungen anzupassen.
Eine Befreiung von der Traufhöhe ist auf alle Bauflächen anwendbar und betrifft keinen Einzelfall...


Für uns gibt es nun also drei Möglichkeiten:

1.) Das Haus tiefer setzen
2.) Den Kniestock auf 50cm verkürzen (das wollen wir aber auf keinen Fall)
3.) Eine Änderung des B-Plans beim Stadtrat initiieren...

An Punkt drei sind wir nun tatsächlich dran. Am 15.11. ist die nächste Stadtratssitzung, bei der wir vorsprechen und das Problem erläutern werden. Leider gibt es da einen kleinen Haken. Denn selbst wenn der Stadtrat eine Änderung in Aussicht stellt, würde diese (selbst im Eilverfahren) 3-6 Monate dauern. In dieser Zeit könnten wir nichts machen außer abwarten.

Mit den Architekten möchten wir in den nächsten Tagen mal Punkt 1 besprechen. We keep you auf jedenfall upgedatet :D